Matthäus Alber (1495 - 1570)
Die Freie Reichsstadt Reutlingen ist eine der ersten Unterstützerinnen der Reformation. Vertreter der Stadt unterzeichneten die „Confessio Augustana“, das grundlegende Bekenntnis der lutherischen Reichsstände, das auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 Kaiser Karl vorgelegt wurde. Der Reformator Reutlingens war Matthäus Alber. Er kam als Sohn des Goldschmieds Jodokus Aulber und seiner Ehefrau Anna am 4. Dezember 1495 in Reutlingen zur Welt. Beim Stadtbrand 1503 wurden Haus und Vermögen der Familie Aulber zerstört, Jodokus Aulber starb kurz darauf, was die Familie in Armut stürzte. Matthäus Alber wurde in die Fremde geschickt, ernährte sich durch Kurrende singen, besuchte die Lateinschulen in Straßburg, Rothenburg ob der Tauber und Schwäbisch Hall. 1511 kehrte er nach Reutlingen zurück und wurde Hilfslehrer an der städtischen Lateinschule. Ab 1513 studierte Matthäus Alber in Tübingen und sicherte sich als Lehrer an der Tübinger Lateinschule (wo heute das Notariat auf dem Schulberg untergebracht ist) seinen Lebensunterhalt. Alber lernte den jungen Gelehrten Philipp Melanchthon kennen. Auf dessen Empfehlung bekam er ein Stipendium des Rates der Stadt Reutlingen, das ihn vermutlich 1518 an die stärker humanistisch geprägte Universität Freiburg führte. Dort lernte er wohl auch die Schriften Martin Luthers kennen. Im November 1521 wurde Alber in Konstanz zum Priester geweiht und wurde Prädikant an der Marienkirche in Reutlingen. Er erwies sich bald als Anhänger Luthers und überzeugte durch seine Auslegungen und Predigten nicht nur einen Großteil der 40 Reutlinger Kleriker, sondern auch der Bevölkerung. Die Stuttgarter Statthalterei des habsburgischen Erzherzogs Ferdinand, der zu dieser Zeit in Württemberg regierte und einen streng altgläubigen Kurs verfolgte, wollte die reformatorischen Umtriebe unterbinden. Er drohte, den Handel der württembergischen Untertanen mit der Freien Reichsstadt Reutlingen zu verbieten, was später dann auch angeordnet werden sollte. Der Rat schützte Alber, verpflichtete ihn jedoch zu schriftgemäßer Predigt, da die Stadt vom Handel mit dem württembergischen Umland abhängig war. Albers Predigten wurden im April 1524 durch den Konstanzer Generalvikar überprüft. Zum Ärger Albers und der Bevölkerung fiel diese Überprüfung parteiisch aus. Es kam an Pfingsten 1524 zu einem Schwur seiner Gemeinde, das Evangelium zu schützen. Wie weit die reformatorische Veränderung in Reutlingen inzwischen fortgeschritten war, zeigt sich auch daran, dass Alber 1524 – noch ein Jahr vor Luther – heiratete. Durch die Heirat mit der Reutlinger Bürgerstochter Klara Bauer oder Baier (ca. 1504–1585) brach Alber das Zölibatsgelübde. Ob er daraufhin gleich mit Acht und Bann belegt worden ist, ist historisch nicht gesichert, seine Exkommunikation erfolgte erst 1528. Am einschneidendsten jedoch war, dass Alber am 14. August 1524 erstmals die Messe in deutscher Sprache feierte und das Abendmahl unter beiderlei Gestalt reichte. Alber wurde im Januar 1525 vor dem Reichsregiment in Esslingen am Neckar verhört. Entscheidend waren für Alber – wie für Luther – die drei Exklusivaussagen: allein die Heilige Schrift, allein der Glaube und allein Jesus Christus. Alber betonte, er predige nicht Luther, sondern Jesus Christus aus der Heiligen Schrift. Allerdings war Alber überzeugt, „Luthers leer sei Christi leer“. Er konnte sich überraschenderweise einer Verurteilung entziehen, wohl, weil sich seine Gegner nicht gegen seine lutherische Lehre durchsetzen konnten. Die Umgestaltung des Gottesdienstes in Reutlingen wurde zugelassen. Alber hatte nicht wie Luther das Messformular gereinigt, sondern den spätmittelalterlichen Prädikantengottesdienst aufgenommen und deutsches Lied, Lesung und Predigt in den Mittelpunkt des Gottesdienstes gerückt.
Als die aufständischen Bauern 1525 die Öffnung der Stadt verlangten, lehnte Alber jede Verbrüderung ab und überzeugte durch seine Predigt die Reichsstädter, dass Raub, Mord und Waffengewalt nicht zu einer dem Evangelium gemäßen Freiheit führen könnten; auch dürfe die Stadt dem Kaiser nicht untreu werden. Konnte Alber wegen der besonderen Situation nicht außerhalb Reutlingens wirken, war die Stadt selbst durch Unterzeichnung der Schwabacher Artikel, besonders aber der Confessio Augustana zum Wegbereiter der Reformation geworden. Alber genoss hohes Ansehen unter den Reformatoren.
1536 kam er nach Wittenberg, um sich über die Abendmahlslehre zu verständigen, die nach dem Marburger Gespräch von 1529 („Abendmahlsstreit“) trennend zwischen den oberdeutschen Theologen und den Wittenbergern stand. Tatsächlich kam es nach wechselvollem Diskussionsverlauf zu einer Verständigung und der feierlichen Unterzeichnung der Wittenberger Konkordie.
1563 wurde Alber zum Nachfolger des letzten altgläubigen Abts von Blaubeuren gewählt und stand nun der 1556 eingerichteten Klosterschule vor. Dort starb er am 1. Dezember 1570 und wurde in der Stadtkirche Blaubeuren bestattet.